ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Werkstatt für Motorrad und Quad  (Reparaturvertrag)
Motorrad und Service Werkstatt Parc fermé.Barbis UG  (haftungsbeschränkt) in Gründung
Karl-Schmidt-Strasse 21
37431  Bad Lauterberg-Barbis
Tel 05524 
Mobil +49 162 8757118
Mail: parcfermebarbis@web.de
Ust- IdNr. DE 
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ genannt – gelten
für alle Rechtsgeschäfte der Parcfermé.Barbis UG nachstehend „Auftragnehmer“ genannt,
nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner – nachstehend "Auftraggeber" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt
gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der
Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an
den Auftragnehmer absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer zwecks Überprüfung der technischen Funktion
und Reparaturfähigkeit Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Nach deren Überprüfung wird der
Auftragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber die Fahrzeuge und Fahrzeugteile reparieren.
2.2 Eine genaue Bezeichnung Fahrzeuge und Fahrzeugteile und Spezifika der Handhabung und
Funktionalität werden in einer gesonderten Auftragsbestätigung festgelegt.
2.3 Der Auftragnehmer erstellt zu diesem Zweck eine Auftragsbestätigung, die den Erhalt der
Fahrzeuge und Fahrzeugteile bestätigt.                                                                                                                                                                             2.4 Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese
für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend.
Nebenabreden, Sonderwünsche und Sonderanfertigungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung
des Auftragnehmers. Wenn sich durch das Ausführen des Auftrags weiteres
notwendige Reparaturen des Fahrzeuges ergeben, die vorher nicht ersichtlich waren, wird
der Auftragnehmer sich die Erlaubnis zur Durchführung telefonisch vom Auftraggeber bestätigen
lassen.
3. Zustandekommen des Auftrages
3.1 Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu
bezeichnen .
3.2 Der Auftraggeber enthält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.                                                                                                   3.3 Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten
durchzuführen.
4. Vergütung
4.1 Der Auftragnehmer repariert den Reparaturgegenstand nach dem zeitlichen individuellen
Aufwand zu der jeweils aktuellen Preisliste. Diese muss in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers,
dessen Internetseite oder Werbemitteln einsehbar sein oder notfalls mündlich übermittelt
werden. Im Zweifel muss der Auftragnehmer den Auftraggeber auf den aktuellen Preis aufmerksam
machen.
4.2 Bei der Berechnung der Reparatur nach Aufwand sind die Preise für verwendete Teile,
Materialien und Sonderleistungen, sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt-
und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.
4.3 Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise,
die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im
Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim
Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
4.4 Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen
Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen
und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesem Kostenvoranschlag bis
zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Ausgabe gebunden. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages
der Auftrag erteilt, so darf der Gesamtpreis bei Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung
des Auftraggebers überschritten werden.
4.5 Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag
die Umsatzsteuer angegeben werden.
4.6 Wird die Reparatur der Fahrzeuge oder Fahrzeugteile aufgrund eines verbindlichen
Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; es sind
dann lediglich die Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen.
4.7 Sämtliche Zahlungen sind bei Abholung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung
der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von empfohlen: 2 % - über dem Referenzzinssatz der Europäischen
Zentralbank gemäß dem Diskontsatz Überleitungsgesetz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.8 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des
Bestellers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.9 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
5. Unternehmerpfandrecht Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht
dem Auftragnehmer wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den
auf Grund des Auftrages in dessen Besitz gelangten Geräten und Sachen zu. Das vertragliche
Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen
Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in
Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das
vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Abnahme
6.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der
Auftragnehmer diesen über die Fertigstellung informiert. Die Abnahme soll im Betrieb des
Auftragnehmer erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Abnahme findet
statt nach folgender Vereinbarung:
6.2. Der Auftraggeber kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand
entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch den
Auftragnehmer unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges des Auftraggeber mit der Abnahme haftet
der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen.
7. Sachmängelhaftung
Der Auftragnehmer haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Nicht jedoch
für Vorschäden und solche Schäden, die daraus entstehen. Schlagen 0 - 2 Versuche der
Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, verhältnismäßig zu
mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,
Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich
der Sitz des Auftragnehmer.                                                                                                                                                                                                10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung
ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von
den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht
zuwider läuft.